KOSTEN:
Die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung bemessen sich in der Regeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem
Gegenstandswert bzw. Streitwert. Sie werden vor jedem Mandatsverhältnis ausführlich über die
zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten aufgeklärt.
Die Kosten einer Erstberatung liegen bei Privatpersonen zwischen 20 EUR bis 190 EUR
zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt die Abrechnung in der
Regel über die Versicherung. Die Kanzlei kümmert sich dabei um die Einholung der Deckungszusage.
Mandanten mit geringem oder keinem Einkommen haben die Möglichkeit Beratungshilfe in
Anspruch zu nehmen. Einen dafür erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem
zuständigen Amtsgericht. Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Für Beratungen, die umfangreich sind und über eine erste Beratung hinausgehen, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz keine Regelung mehr vor. Hier soll der Rechtsanwalt auf eine individuelle Honorarvereinbarung hinwirken, die entweder pauschal oder nach einem Stundensatz mit Ihnen vereinbart wird. Wenn keine solche Vereinbarung zustande kommt, so gilt die üblicherweise für vergleichbare Fälle allgemein gezahlte Gebühr als schuldet.

 

 
Was ist zu tun, wenn kein Geld da ist, um den Rechtsanwalt zu bezahlen? Fortsetzung:>  

 

 

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